Geschichtliches über Rechthalten
Rechthalten (französisch Dirlaret) ist in der schriftlichen Überlieferung erstmals in einer Urkunde vom 21. März 1142 erwähnt. Damals bestätigte Guy, Bischof von
Lausanne, dem Abt von Altenryf die Besitzungen seines Klosters. Hierbei war ein PETRUS von DRALLARIS Zeuge. Drallaris, auch Dreitlaris genannt, ist das heutige Rechthalten. Da Petrus nach seinem
Herkunftsort bezeichnet wird, was für diese Zeit die Regel ist, muss Rechthalten als Siedlung schon bestanden haben. (Hermann Schöpfer, Ernst Tremp und Moritz Boschung in einem Brief vom 6. Juni
1997).
Die Ritter de Drallaris werden im 12./13. Jahrhundert oft als Wohltäter des Klosters Altenryf genannt. Das Geschlecht starb in den ersten Jahren nach der Gründung
der Stadt Freiburg aus, indem ein letztes Glied Domherr in Lausanne wurde und ein weiteres, Wilhelm, Ritter von Rechthalten, ins neue Zisterzienserkloster Altenryf eintrat (Ferdinand Rüegg,
Ortsgeschichtliche Briefe).
Anscheinend gehörte die Herrschaft Rechthalten im 13. Jahrhundert den Maggenbergern. Mitte des 14. Jahrhunderts sind die Thierstein die Besitzer und Peter von Pont
hat sie von diesen als Lehen erhalten. 1442 kam sie mit dem Thiersteinischen Besitz an die Stadt Freiburg. Im 15. Jahrhundert und später hatten auch noch andere Besitzungen in Rechthalten, so die
Velga, die Helfenstein, die von Wippingen, die von Englisberg, die Griset de Forel, die de Gottrau, usw.
Um 1445 umfasste die Gemeinde Rechthalten ein Gebiet bis an den Dütschbach
mitten im Dorf Plaffeien, mit den heutigen Gemeinden Rechthalten, Brünisried,
Zumholz und Oberschrot. Bis zur Gründung der politischen Gemeinden 1831-35
nannte man sie Parrochiangemeinde, d.h. Pfarrgemeinde. Im ältesten Verzeichnis der Pfarreien des Bistums Lausanne, im Jahr 1228 erstellten Kartular des Kuno von
Stäffis, erscheint Rechthalten bereits als selbständige Pfarrei, zu der offensichtlich auch Plaffeien und Plasselb gehörten (Moritz Boschung, FN vom 30. Juli 1983).